Geschichte
Meilensteine
1953
Neuvermessung des Lyssbaches und erster Hinweis auf einen Verband
1971
Erste Informationsveranstaltung
1975
Erster Reglementsentwurf mit Planungskosten
1978
Erster Projektierungsauftrag an Ingenieurgemeinschaft
1982
Erstes Projekt, 15,5 Mio Franken
1986
Gemeindeversammlungsbeschlüsse
1987
Verbandsgründung
1992
Variantenentscheid für ein Stollenprojekt
6. Juni 2007
Beschluss des GVL zum Wasserbauplan
9. November 2007
Genehmigung Wasserbauplan durch die Direktorin der Bau-, Verkehrs und Energiedirektion
Mai 2009
Baustart Lyssbachstollen
Ende 2011
Inbetriebnahme des Stollens
Aus der Geschichte des Gemeindeverbandes Lyssbach
(von Jürg Eberle, Präsident der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Lyssbach)
Bis ins Jahr 1989 galt noch das Gesetz über den Unterhalt und die Korrektion der Gewässer vom 3. April 1857! Laut Regierungsratsbeschluss vom 20.6.1884 war der Lyssbach ein Privatgewässer mit öffentlicher Aufsicht. Lyssbachbesitzer waren beispielsweise in Lyss die Einwohnergemeinde Lyss, in Schüpfen die Dorfgemeinde Bundkofen und die Lyssbachkorrektionsgenossenschaft und auf dem Gebiet der Gemeinde Grossaffoltern war es – absolut im Widerspruch zum Regierungsratsbeschluss – der Kanton Bern. 1879 wurde der Lyssbach in Grossaffoltern irrtümlicherweise im Grundbuch dem Staate Bern zugeschrieben. 1929 und 41 versuchte der Staat vergeblich mit der Gemeinde Grossaffoltern über diesen Fehler zu verhandeln. Im Jahre 1953 stellte der Kantonsgeometer anlässlich einer Neuvermessung fest, dass dieser falsche Grundbucheintrag nun endgültig zu korrigieren sei, da sich so oder so mit der Zeit eine Korrektur des Lyssbaches aufdränge. Allerdings müsse der Anstoss dazu von den Gemeinden kommen. Die Gemeindeversammlung vom Dezember 1953 stimmte der Übernahme des Gewässers durch die Gemeinde Grossaffoltern zu.
Mit Schreiben vom 12. Februar 1971 lud der damalige Statthalter von Aarberg zu einer Versammlung ein mit dem Zweck, einen Schutzverband Lyssbach zu gründen, weil die Flurgenossenschaft Schüpfen ein Projekt für eine Teilkorrektion des Lyssbaches ausarbeiten lasse und weil in letzter Zeit immer wieder Überschwemmungen vorgekommen seien. An dieser vom Statthalter einberufenen Versammlung vertrat das Tiefbauamt des Kantons die Ansicht, dass der ganze Lyssbach zu korrigieren sei und nicht nur der Teil im Bereich der Flurgenossenschaft Schüpfen. Der damalige Oberingenieur Bachmann sagte u.a., dass durch die Güterzusammenlegungen in Schüpfen und Rapperswil, durch den Bau der ARA, durch die Entwässerung der geplanten Autobahn und durch die zunehmende Bautätigkeit in den Dörfern dem Lyssbach immer mehr Wasser zugeführt werde. Nach starken Regenfällen müsse man mit bis zu 40 m3 Wasser pro Sekunde rechnen. Wie recht er hatte, sind doch von der Hochwasserfront enorme Schäden vor allem aus den Jahren 1970, 1980, 1995, 1999, 2001, 2002 zu erwähnen und selbstverständlich auch vom 21. Juni, 8. und 29. August 2007.
Die Gemeindevertreter stimmten im Grundsatz einer Verbandsgründung zu und äusserten den Wunsch, dass die Seitenbäche ebenfalls in den Perimeter einzubeziehen seien. Am 17. November 1971 unterstellte der Regierungsrat auch die Seitenbäche des Lyssbaches der öffentlichen Aufsicht. Im Januar 1975 wurde ein erster Reglementsentwurf vorgelegt. Man rechnete mit Planungskosten von 132’000 Franken. Diese sollen nach Anstosslänge und nach Länge der Seitenbäche auf die Gemeinden verteilt werden. Das hätte für Lyss 26, für Grossaffoltern 18,5 und für Schüpfen 35,8 % ausgemacht. Plötzlich realisierten einige Gemeinden an Hand dieser Zahlen, dass der Einbezug der Seitenbäche sich zu ihren Ungunsten auswirken würde. An einer Versammlung vom 14. April 1975 ohne Vertreter des Kantons und ohne Statthalter kam es zum grossen Meinungsumschwung. Die Gemeindevertreter lehnten den Einbezug der Seitenbäche und damit den vorgesehenen Kostenverteiler ab und waren nur bereit, sich am Unterhalt zu beteiligen, nicht aber an der Sanierung. Die Gemeinden witterten Morgenluft und glaubten, die ganzen Sanierungskosten des Lyssbaches dem Autobahnbau in die Schuhe schieben zu können. Diese Meinung hat sich als falsch erwiesen, da die Baudirektion eindeutig beweisen konnte, dass die Autobahn nur einen bescheidenen Anteil am Lyssbachwasser liefern wird. Dessen ungeachtet war der Kanton bereit, vorab aus dem Autobahnprojekt 50’000 an die Projektierungskosten zu leisten. Im März 1976 ist ein weiterer Kostenverteiler aufgelegt worden mit der Begründung, dass sich das Projekt nur auf den Lyssbach selbst und nur noch auf die Strecke Alte Aare bis Schwanden beziehen werde und daher nur die vier Gemeinden Busswil, Lyss, Grossaffoltern und Schüpfen sich daran beteiligen müssen, worauf sich Busswil dem Ansinnen widersetzte.
Im Juli 1978 unternahm das Tiefbauamt einen neuen Anlauf mit Einbezug aller 7 Gemeinden, Rapperswil, Schüpfen, Grossaffoltern, Seedorf, Lyss, Busswil und Meikirch. (Meikirch ist später wieder aus dem Perimeter entlassen worden.) Alle Gemeinden willigten ein und somit konnte der Projektierungsauftrag der Ingenieurgemeinschaft Kissling und Zbinden / Henauer AG erteilt werden. 1982 ist das Projekt für den Ausbau des Lyssbachgerinnes den Gemeinden vorgestellt worden. Es rechnete mit Gesamtkosten von 15,5 Mio. Franken. Nach einer Vernehmlassung bei den Gemeinden sind das generelle Projekt, der Kostenverteiler und das Reglement überarbeitet worden. 1983 schaltete sich der Planungsverband Amt Erlach und östliches Seeland, EOS, als Promoter ein und legte den Gemeinden 1984 einen Bericht vor, der die Gemeinden zum gemeinsamen Vorgehen ermuntern sollte. Das überarbeitete Projekt sah ein Rückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von 90’000 m3 im Bereich Lehn vor und rechnete mit Kosten von 18 Mio. Es konnte die Zustimmung aller Gemeinden erreicht werden. Einzig der Kostenverteiler musste noch mehrfach überarbeitet werden, bis schlussendlich ein findiger Kopf des Planungsverbandes EOS auf die Idee gekommen war, das arithmetische Mittel aus all den verschiedenen Kostenverteilungsvarianten zu nehmen und siehe da, gegen dieses Ei des Columbus resp. gegen den heute noch gültigen Verteiler konnte keine Gemeinde sachliche Gründe vorweisen.
Die Vertreter von Lyss und von Schüpfen drängten nun auf die Gründung des Verbandes. Im Jahre 86 stimmten alle Gemeindeversammlungen resp. in Lyss die Stimmberechtigten an der Urne der Verbandsgründung zu. Mit Schreiben vom 15. Dezember 1986 teilte die Baudirektion mit, dass das Verbandsreglement erneut mit Einbezug der wichtigsten Seitenbäche genehmigt sei. Und am 26. Februar 1987 fand im Weissen Kreuz in Lyss die Gründungsversammlung unter der Leitung des Amtsverwesers Notar Freudiger statt. Die Versammlung dauerte lediglich 55 Minuten. Zum ersten Verbandspräsidenten ist Fritz Ruchti, Rapperswil, und zum ersten Vorstandspräsidenten ist Walter Liniger, Lyss, gewählt worden.